Bedingung für Feuerwehrmann:
- bestandener Truppmann Teil II
- zwei technische Lehrgänge (Sprechfunker-, Maschinist- oder Atemschutzgeräteträgerlehrgang)
- bestandener Truppführerlehrgang
- bestandener Gruppenführerlehrgang Teil I + II an der Landesfeuerwehrschule
Ausrüstung:
- Feuerwehrhelm (mit Funktionsabzeichen)
mit Nackenleder und Schutzvisier
- Feuerwehreinsatzjacke
- Feuerwehreinsatzhose
- Feuerwehreinsatzstiefel,
(Schnürstiefel)
- Feuerwehrhandschuhe
- Taschenlampe "Streamlight 4AA"
- Gruppenführerweste
- Funkgerät (Bosch oder Motorola)
Funktionszeichen am Feuerwehrhelm:
- ein roter Balken kennzeichnet einen Gruppenführer
- zwei rote Balken (siehe Bild oben) kennzeichnet
einen Zugführer und (stv.) Ortsbrandmeister
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