Schon bei einfachen Einsätzen werden durch Brände, austretenden Flüssigkeiten oder Gasen Atemgifte freigesetzt. Zusätzlich besteht die Gefahr des Sauerstoffmangels vorwiegend in geschlossenen Räumen und windgeschützten Bereichen. Aus diesem Grund schützen sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr durch das Tragen von Atemschutzgeräten.
Bedingung für Atemschutzgeräteträger:
Mindestalter 18 Jahre
G26/III - Tauglichkeit (ärztliche Untersuchung)
Truppmann Teil I
bestandener Atemschutzgeräteträgerlehrgang
jährliche Belastungsüberprüfung im Dräger-Atemschutzzentrum
jährliche Leistungsüberprüfung in der Ortsfeuerwehr
alle drei Jahre erneute G26/III - Tauglichkeitsüberprüfung
Ausrüstung:
Feuerwehrhelm (mit AGT-Nummer) mit Nackenleder oder Hollandtuch
Schutzvisier
Helmlampe "Streamlight 2AA"
Flammenschutzhaube
Nomex-Überjacke (Niedersachsen)
Nomex-Überhose (Hupf)
Feuerwehrsicherheitsgurt
Feuerwehreinsatzhose
Feuerwehrhandschuhe
Feuerwehreinsatzstiefel (Schnürstiefel)
Feuerwehrleine
Atemschutzgerät mit Einhandrettungsmesser
Atemschutzmaske
Funkgerät (Bosch oder Motorola)
Bei einem Einsatz mit Bereitstellung steht der Trupp bei der Atemschutzüberwachung bereit und kann von dort aus eingesetzt werden. Der Lungenautomat wird dabei erst beim Erreichen der Rauchgrenze angeschlossen.