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Atemschutzgeräteträger E-Mail
Schon bei einfachen Einsätzen werden durch Brände, austretenden Flüssigkeiten oder Gasen Atemgifte freigesetzt. Zusätzlich besteht die Gefahr des Sauerstoffmangels vorwiegend in geschlossenen Räumen und windgeschützten Bereichen. Aus diesem Grund schützen sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr durch das Tragen von Atemschutzgeräten.

Bedingung für Atemschutzgeräteträger:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • G26/III - Tauglichkeit (ärztliche Untersuchung)
  • Truppmann Teil I
  • bestandener Atemschutzgeräteträgerlehrgang
  • jährliche Belastungsüberprüfung im Dräger-Atemschutzzentrum
  • jährliche Leistungsüberprüfung in der Ortsfeuerwehr
  • alle drei Jahre erneute G26/III - Tauglichkeitsüberprüfung
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Ausrüstung:

  • Feuerwehrhelm (mit AGT-Nummer)
    mit Nackenleder oder Hollandtuch
  • Schutzvisier
  • Helmlampe "Streamlight 2AA"
  • Flammenschutzhaube
  • Nomex-Überjacke (Niedersachsen)
  • Nomex-Überhose (Hupf)
  • Feuerwehrsicherheitsgurt
  • Feuerwehreinsatzhose
  • Feuerwehrhandschuhe
  • Feuerwehreinsatzstiefel (Schnürstiefel)
  • Feuerwehrleine
  • Atemschutzgerät mit
    Einhandrettungsmesser
  • Atemschutzmaske
  • Funkgerät (Bosch oder Motorola)
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Bei einem Einsatz mit Bereitstellung steht der Trupp bei der Atemschutzüberwachung bereit und kann von dort aus eingesetzt werden. Der Lungenautomat wird dabei erst beim Erreichen der Rauchgrenze angeschlossen.

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