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Feuerwehrmann |
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Bedingung für Feuerwehrmann:
- Mindestalter 16 Jahre
- Erste Hilfe Lehrgang (8 Doppelstunden)
- bestandener Lehrgang Truppmann Teil I
- zweijährige Ausbildung in der Ortsfeuerwehr
- anschließende Prüfung Truppmann Teil II
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Gruppenführer |
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Bedingung für Feuerwehrmann:
- bestandener Truppmann Teil II
- zwei technische Lehrgänge (Sprechfunker-, Maschinist- oder Atemschutzgeräteträgerlehrgang)
- bestandener Truppführerlehrgang
- bestandener Gruppenführerlehrgang Teil I + II an der Landesfeuerwehrschule
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Atemschutzgeräteträger |
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Schon bei einfachen Einsätzen werden durch Brände, austretenden Flüssigkeiten oder Gasen Atemgifte freigesetzt. Zusätzlich besteht die Gefahr des Sauerstoffmangels vorwiegend in geschlossenen Räumen und windgeschützten Bereichen. Aus diesem Grund schützen sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr durch das Tragen von Atemschutzgeräten.
Bedingung für Atemschutzgeräteträger:
- Mindestalter 18 Jahre
- G26/III - Tauglichkeit (ärztliche Untersuchung)
- Truppmann Teil I
- bestandener Atemschutzgeräteträgerlehrgang
- jährliche Belastungsüberprüfung im Dräger-Atemschutzzentrum
- jährliche Leistungsüberprüfung in der Ortsfeuerwehr
- alle drei Jahre erneute G26/III - Tauglichkeitsüberprüfung
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